vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BFG: Kein Abzug von Werbungskosten für Arbeitszimmer bei überwiegender Tätigkeit im Außendienst

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6989/15/2026 Heft 6989 v. 11.3.2026

EStG 1988: § 20 Abs 1 Z 2 lit d

BFG 6. 10. 2025, RV/7102757/2024

Bildet ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen, sind die darauf entfallenden Aufwendungen und Ausgaben einschließlich der Kosten seiner Einrichtung abzugsfähig (§ 20 Abs 1 Z 2 lit d EStG 1988). Der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit ist nach der Rechtsprechung nach dem materiellen Schwerpunkt der Tätigkeit zu beurteilen, dh anhand des typischen Berufsbildes und subsidiär nach der zeitlichen Nutzung des privaten Arbeitszimmers. Im Zweifel ist entscheidend, ob das Arbeitszimmer für

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte