vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BFG: Dienstgeberbeitragspflicht für Vortragende an Erwachsenenbildungseinrichtungen trotz SV-Befreiung

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiterin: Sabine SadloARD 6989/14/2026 Heft 6989 v. 11.3.2026

FLAG: § 41 Abs 2

ASVG: § 4 Abs 4, § 49 Abs 7

Die Pflicht zur Entrichtung von Dienstgeberbeiträgen nach § 41 Abs 1 FLAG besteht auch in Hinblick auf freie Dienstnehmer an Erwachsenenbildungseinrichtungen, die die Anwendungsvoraussetzungen des § 49 Abs 7 ASVG iVm § 1 der Verordnung über beitragsfreie pauschalierte Aufwandsentschädigungen erfüllen und beitragsfreie pauschalierte Aufwandsentschädigungen beziehen (monatliches Honorar unter € 537,78). Die Eigenschaft als freier Dienstnehmer iSd § 4 Abs 4 ASVG fällt nicht durch Unterschreiten der in § 49 Abs 7 ASVG iVm PauschVO festgelegten Entgeltschwelle weg, die eine Ausnahme von der Beitragspflicht der Höhe nach und nicht eine Ausnahme vom Begriff des freien Dienstnehmers dem Grunde nach schafft.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte