vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Unberechtigte Anfechtung einer einvernehmlichen Auflösung bei Irrtum über Motiv zur Zustimmung

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6985/6/2026 Heft 6985 v. 11.2.2026

AVRAG: § 2d

ABGB: § 871

Nimmt ein Arbeitnehmer irrtümlich an, im Fall einer Arbeitgeberkündigung Ausbildungskostenrückersatz leisten zu müssen, und willigt deshalb in die einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses unter Verzicht auf den Ausbildungskostenrückersatz ein, weil er glaubt nur so die Rückzahlung vermeiden zu können, so liegt kein wesentlicher Geschäftsirrtum vor, sondern nur ein unbeachtlicher Rechtsfolgenirrtum (Motivirrtum), der nicht zur Anfechtung der Auflösungsvereinbarung berechtigt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte