Die Ausübung mehrerer Beschäftigungen durch einen Arbeitnehmer ist mit zahlreichen (nicht nur, aber auch) arbeitsrechtlichen Fragestellungen verbunden. Dabei kann zwischen dem Vorliegen mehrerer Beschäftigungsverhältnisse zwischen denselben Vertragsparteien und Arbeitsverhältnissen zu verschiedenen Arbeitgebern unterschieden werden. Auf einige dieser (praktisch relevanten) Probleme wird im Folgenden - ohne Anspruch auf Vollständigkeit - näher eingegangen.

