In der Findok wurde der Erlass des BMF zur Einzelaufzeichnungs-, Regis-trierkassen- und Belegerteilungspflicht (Auslegungsbehelf zu den §§ 131 ff BAO) zur Aufnahme der ab 2026 geltenden Erleichterungen durch das Abgabenänderungsgesetz 2025 (Inflationsanpassung der Umsatzgrenze bei der sog "Kalte-Hände-Regelung") bzw durch das von der Bundesregierung beim Ministerrat am 10. 12. 2025 präsentierte "Registrierkassenpaket" (Unbefristete Verlängerung der "15-Warengruppen-Regelung") neu verlautbart. Die Übergangsregelung für die Sparte Einzelhandel und die Sparte Markt-, Straßen- und Wanderhandel bzw vergleichbare andere gewerblich tätige Unternehmen vom 19. 11. 2015 bleibt aufrecht. (Erlass des BMF vom 2. 1. 2026, 2025-1.047.659, BMF-AV Nr /2026)

