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Vorschlag zu abwechselnder Arbeitsverrichtung - keine beharrliche Pflichtenvernachlässigung

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6983/10/2026 Heft 6983 v. 28.1.2026

GewO 1859: § 82 lit f

OGH 27. 11. 2025, 8 ObA 54/25m

Im vorliegenden Fall verneinten die Vorinstanzen übereinstimmend das Vorliegen des Entlassungsgrundes der beharrlichen Pflichtenvernachlässigung nach § 82 lit f GewO 1859, weil sich aus dem festgestellten Sachverhalt über die Kommunikation zwischen der klagenden Kindergartenassistentin und ihrem Vorgesetzten gerade

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