GewO 1859: § 82 lit f
OGH 27. 11. 2025, 8 ObA 54/25m
Im vorliegenden Fall verneinten die Vorinstanzen übereinstimmend das Vorliegen des Entlassungsgrundes der beharrlichen Pflichtenvernachlässigung nach § 82 lit f GewO 1859, weil sich aus dem festgestellten Sachverhalt über die Kommunikation zwischen der klagenden Kindergartenassistentin und ihrem Vorgesetzten gerade

