AngG: § 27 Z 4
OLG Wien 18. 7. 2025, 9 Ra 16/25a
In § 20 Abs 1 GmbHG wird ausdrücklich die Möglichkeit erwähnt, die Geschäftsführungsbefugnis durch Beschluss der Gesellschafter zu beschränken. Daraus ergibt sich die gesetzlich verankerte Befugnis der Gesellschafter, jede Geschäftsführerangelegenheit initiativ aufzugreifen und dem Geschäftsführer mit Beschluss der Generalversammlung verbindliche Weisungen zu erteilen. Die Geschäftsführer unterstehen demnach einer umfassenden Entscheidungs- und Weisungsbefugnis der Gesellschafter in allen Geschäftsführerangelegenheiten. Es gibt keinen weisungsfreien Mindestbereich der Geschäftsführung (ua Enzinger in Straube/Ratka/Rauter, WK GmbHG § 20 Rz 32 mwN). Die Missachtung einer Weisung ist pflichtwidrig und kann zu einer Entlassung führen.

