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Anspruch auf Zusatzrente für Schwerversehrte

RechtsprechungSozialversicherungsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6982/12/2026 Heft 6982 v. 21.1.2026

ASVG: § 205 Abs 4, § 205a

OGH 21. 10. 2025, 10 ObS 93/25m

Der Kläger bezog von der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) für die Folgen eines Arbeitsunfalls eine Betriebsrente (nach dem BSVG) im Ausmaß von 10 % der Vollrente. Von der beklagten Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt bezog er (nach dem ASVG) für die Folgen von drei Arbeitsunfällen seit 7. 10. 2015 eine Gesamtrente iHv 65 % der Vollrente und eine Zusatzrente von 50 % der Versehrtenrente. Mit rechtskräftigem Be-

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