ASVG: § 205 Abs 4, § 205a
OGH 21. 10. 2025, 10 ObS 93/25m
Der Kläger bezog von der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) für die Folgen eines Arbeitsunfalls eine Betriebsrente (nach dem BSVG) im Ausmaß von 10 % der Vollrente. Von der beklagten Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt bezog er (nach dem ASVG) für die Folgen von drei Arbeitsunfällen seit 7. 10. 2015 eine Gesamtrente iHv 65 % der Vollrente und eine Zusatzrente von 50 % der Versehrtenrente. Mit rechtskräftigem Be-

