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Meldung einer Freizeitgewährung als BR-Mitglied nach erfolgter Verwarnung: kein Kündigungsgrund

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6981/8/2026 Heft 6981 v. 14.1.2026

ArbVG: § 121 Z 3

OGH 30. 9. 2025, 8 ObA 7/25z
➜ zu OLG Wien 8 Ra 85/24i, ARD 6939/6/2025 (Bestätigung)

Gemäß § 120 Abs 1 ArbVG darf ein Mitglied des Betriebsrats bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit grundsätzlich nur nach vorheriger Zustimmung des Gerichts gekündigt oder entlassen werden. Nach § 121 Z 3 ArbVG darf das Gericht einer Kündigung unter

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