ABGB: § 1155 Abs 1
OLG Wien 29. 9. 2025, 8 Ra 73/25a
Der als Botenfahrer bei der beklagten Arbeitgeberin beschäftigte Kläger wurde am 9. 2. 2023 gekündigt, hat diese Kündigung aber erfolgreich angefochten. Er trat seinen Dienst am 15. 4. 2024 wieder an. Mit seiner Klage begehrte der Kläger Entgeltansprüche für den Zeitraum zwischen der Kündigung und dem erneuten Dienstantritt. Er sei in dieser Zeit durchgehend arbeitslos gemeldet gewesen und habe sich aktiv beworben und sei bis auf Krankenstände arbeitsbereit gewesen. Aus nicht von ihm zu vertretenden Gründen habe er keine Anstellung gefunden.

