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Loacker, Was ist "gleichwertige Arbeit"? ecolex 2025/382

ArtikelrundschauArbeitsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6979/20/2025 Heft 6979 v. 17.12.2025

Die EU-Lohntransparenz-RL (EU) 2023/970 , die bis zum 7. 6. 2026 im jeweiligen nationalen Recht umgesetzt werden muss, zielt darauf ab, dem Grundsatz des gleichen Entgelts für gleiche und gleichwertige Arbeit in der Praxis stärkere Durchsetzung zu verschaffen sowie Entgeltdiskriminierung zu verringern. Der Beitrag widmet sich zahlreichen Anwendungsfragen, insbesondere, wann gleiche und wann gleichwertige Arbeit vorliegt. Loacker weist darauf hin, dass die RL keine genauen Kriterien für die Feststellung gleichwertiger Arbeit nennt. Art 4 Abs 4 der RL führt Kriterien für die Beurteilung aus, ob sich "die Arbeitnehmer im Hinblick auf den Wert der Arbeit in einer vergleichbaren Situation befinden". Diese Kriterien umfassen demnach "Kompetenzen, Belastungen, Verantwortung und Arbeitsbedingungen und gegebenenfalls etwaige weitere Faktoren, die für den konkreten Arbeitsplatz oder die konkrete Position relevant sind". Kollektivvertragliche Verwendungsgruppen erfüllen - diskriminierungsfreie Kollektivverträge vorausgesetzt - die diesbezüglichen Anforderungen der RL. Tatsächlich sei systematische Arbeits(platz)bewertung mit gewissem Aufwand verbunden, dem sich viele Unternehmen für ihre betrieblichen Entgeltsysteme stellen. Unternehmen, die keinem Kollektivvertrag unterliegen, müssen demnach Instrumente oder Methoden der Analyse selbst entwickeln.

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