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Lohnpfändung - unpfändbare Freibeträge ab 1. 1. 2026

Neue VorschriftenLohnpfändungBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6979/18/2025 Heft 6979 v. 17.12.2025

EO: § 291a, § 292 Abs 4

Die unpfändbaren Freibeträge ("Existenzminimum") ändern sich automatisch mit jeder Änderung des Ausgleichszulagenrichtsatzes für allein stehende Personen. Dieser beläuft sich im Jahr 2026 auf € 1.308,39, daraus ergeben sich für die Lohnpfändung ab 1. 1. 2026 nachfolgende Lohnpfändungswerte.

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