vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Unterschiedliche Ansichten über den Abschluss eines Dienstvertrages

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6974/7/2025 Heft 6974 v. 12.11.2025

ABGB: § 1151

OLG Wien 28. 7. 2025, 7 Ra 39/25v

Antwortet der Geschäftsführer im persönlichen Vorstellungsgespräch auf die Frage des Stellenwerbers, wann er zu arbeiten beginnen könne, dass das Unternehmen über Weihnachten zu sei und der 8. 1. 2024 der erste Arbeitstag nach den Weihnachtsferien sein werde, enthalten diese allgemeinen Angaben zum Ende des Betriebsurlaubs keine Aussage zu einem konkreten Dienstvertragsbeginn. Hat der Geschäftsführer dem Bewerber bei der Verabschiedung weiters mitgeteilt, dass er sich für die Entscheidung mindestens eine Woche Zeit nehmen wird, und es, sollte die Entscheidung positiv ausfallen, ein entsprechendes Gehaltsangebot geben wird, steht diese Äußerung der Annahme eines schutzwürdigen Vertrauens des Bewerbers und eines objektiven Erklärungsinhalts in Richtung einer fixen Jobzusage mit Dienstbeginn 8. 1. 2024 entgegen. Es kam somit weder zu einem ausdrücklichen Abschluss eines Arbeitsvertrages noch zu einem schlüssigen Zustandekommen eines Arbeitsvertrages mit Beginn 8. 1. 2024. (Urteil rechtskräftig)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte