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Strittige Dienstgebereigenschaft nach Abschluss eines Dienstverhältnisses

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6974/6/2025 Heft 6974 v. 12.11.2025

ABGB: § 1151

OLG Innsbruck 22. 5. 2025, 23 Rs 11/25a

Der Kläger hörte im Jahr 2018 über einen Freund, dass D*** eine Rettungsfirma betreibt und einen Sanitäter sucht. D*** war damals Obmann von drei Vereinen. Nach einem telefonischen Kontakt zwischen dem Kläger und D*** kam es zu einem persönlichen Treffen der beiden im Büro. Beim Betreten des Büros stand weder vor der Tür noch an der Klingel ein Hinweisschild auf eine Firma. Es befanden sich dort Rettungsfahrzeuge mit der Aufschrift E*** und waren auch einige Parkplätze mit "E***" markiert. Der Kläger erfuhr, dass sein Aufgabenbereich va der Transport von Dialysepatienten mit den Rettungsfahrzeugen sein wird, und vereinbarte er daraufhin mit D***, dass er ab 1. 10. 2018 als Sanitäter für ein Nettogehalt von € 1.250,- für 30 h/Woche für D*** arbeitet. Zu keinem Zeitpunkt erwähnte D*** dem Kläger gegenüber, dass er Obmann von verschiedenen Vereinen ist oder für diese handelt; der Kläger hatte auch nie Zweifel daran, dass nicht D*** persönlich sein Arbeitgeber ist.

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