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Nichtanwendbarkeit kollektivvertraglicher Kündigungsbestimmungen auf ausländische Arbeitgeber

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6973/5/2025 Heft 6973 v. 5.11.2025

AngG: § 20

Rom I-Verordnung: Art 8, Art 9

Arbeitsverträge, die Verbindungen zu unterschiedlichen Staaten aufweisen, unterliegen nach Art 8 Abs 1 Rom I-Verordnung primär dem von den Parteien gewählten Recht. Die Rechtswahl darf jedoch nicht dazu führen, dass dem Arbeitnehmer der zwingende Schutz des (mangels einer Rechtswahl) ansonsten nach der Rom I-VO anwendbaren Rechts entzogen wird. Dabei sind auch kollektivvertragliche Regelungen in den Günstigkeitsvergleich einzubeziehen, sofern das Arbeitsverhältnis ohne Rechtswahl dem jeweiligen Kollektivvertrag unterliegen würde. Arbeitgeber ohne Niederlassung in Österreich unterliegen nur den gesetzlichen Vorschriften, nicht jedoch den kollektivvertraglichen Regelungen, sodass sich deren Arbeitnehmer weder unmittelbar noch im Rahmen des Art 8 Abs 1 Rom I-VO auf kollektivvertragliche Kündigungsbestimmungen berufen können.

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