Die Möglichkeit der Konsumation einer Elternteilzeit wurde mit 1. 7. 2004 erstmals in der österreichischen Rechtsordnung verankert. Seit diesem Zeitpunkt gab es zahlreiche Novellen, die teils rein innerstaatliche Besonderheiten beinhalteten, teils aber auf europarechtlichen Vorgaben beruhten - so etwa auch die jüngste Novelle mit 1. 11. 2023. Zusätzlich ist eine Vielzahl höchstgerichtlicher Judikatur zu berücksichtigen.

