Die Festlegung der Höhe des Wohnbauförderungsbeitrags ist seit 1. 1. 2018 den jeweiligen Landesgesetzgebungen (ohne Vorgabe einer Unter- oder Obergrenze) vorbehalten (siehe dazu ARD 6539/3/2017 und ARD 6571/18/2017). Bislang haben die Bundesländer von der Möglichkeit einer abweichenden Tariffestsetzung nicht Gebrauch gemacht und beträgt der Wohnbauförderungsbeitrag in allen Bundesländern 1 % der SV-Bemessungsgrundlage (je 0,5 % für Dienstnehmer und Dienstgeber). Ab 2026 soll nun jedoch der Wohnbauförderungsbeitrag in Wien auf 1,5 % angehoben werden (je 0,75 % für Dienstnehmer und Dienstgeber).Betroffen sind alle über der Geringfügigkeitsgrenze (Wert: 2026: € 551,10) beschäftigten Arbeitnehmer, die bei der Wiener Landesstelle der Österreichischen Gesundheitskasse versichert sind bzw - falls ein anderer SV-Träger zuständig ist (zB die BVAEB) - deren Beschäftigungsort Wien ist. Ob auch andere Bundesländer dem Beispiel von Wien folgen werden, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt. ( Quelle: www.vorlagenportal.at ; News vom 20. 10. 2025).

