Unter "entgeltfernen Leistungen" des Arbeitgebers oder eines Dritten werden Zuwendungen verstanden, die ein Arbeitgeber oder Dritte an Arbeitnehmer erbringen, ohne dass diese in einem direkten Zusammenhang mit der eigentlichen Arbeitsleistung stehen. Diese unterliegen weitgehenden Befreiungen im Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht. Aus diesem Grund bedarf es nach Ansicht der Autoren des (fragwürdigen) Konstrukts der "entgeltfernen Leistung" im Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht systematisch nicht. Vergleichbare Diskussionen seien aber auch dem Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht nicht fremd, wie etwa im Falle der Tragung von Verkehrsstrafen oder D&O-Versicherungsbeiträgen durch den Arbeitgeber.

