Wird über das Vermögen eines Unternehmens ein Insolvenzverfahren eröffnet, sind davon idR auch Arbeitsverhältnisse betroffen. Während Arbeitnehmer primär rasch ihre offenen Gehaltsansprüche erhalten und oft zeitnah das insolvente Unternehmen verlassen möchten, geht das Schicksal der Arbeitsverträge aus Sicht des Insolvenzverwalters meist mit dem Schicksal des insolvenzunterworfenen Unternehmens einher. Wird das Unternehmen fortgeführt, ist es idR essenziell, Arbeitnehmer im Unternehmen zu behalten. Kommt es aber zu einer Schließung des Unternehmens, bedarf es einer raschen Entlastung der Insolvenzmasse und oft einer zeitnahen Beendigung der Arbeitsverhältnisse. Diesen Wertungen versucht § 25 IO Rechnung zu tragen. Haider analysiert die Bestimmungen des § 25 IO und zeigt auf, dass § 25 IO zu erheblichen insolvenzspezifischen Modifikationen der allgemeinen Regelungen zur Auflösung von Arbeitsverhältnissen führt. Gepaart mit den Bestimmungen zur Forderungsqualifikation ergeben sich oftmals hochkomplexe Problemstellungen für Insolvenzverwalter, die durch § 25 IO in ihren Handlungsalternativen (insbesondere in Bezug auf einvernehmliche Auflösungen) stark eingeschränkt werden. Auf Arbeitnehmerseite sind außerdem die Bestimmungen des IESG mitzubedenken, um eine Sicherung der Ansprüche der Arbeitnehmer nach IESG gewährleisten zu können, zumal die Insolvenzquote in vielen Fällen die offenen Ansprüche nur marginal abdecken kann.

