BAO: § 9, § 83
BFG 29. 7. 2025, RV/2100542/2025
Im fortgesetzten Verfahren zu VwGH 25. 6. 2025, Ro 2023/13/0020, ARD 6969/15/2025, hat das BFG die Haftungsinanspruchnahme des Prokuristen nach dem Konkurs der X-GmbH - er war gleichzeitig bei der (Mutter-)Holding als "Leiter Konzernrechnungswesen" der gesamten Gruppe angestellt - ua betreffend Lohnsteuer für 02/2015 iHv € 43.791,- als Vertreter gemäß § 9 iVm § 83 BAO bestätigt:

