BAO: § 9 Abs 1, § 80 Abs 1, § 83 Abs 1
Nach der steuerrechtlichen Ausfallshaftungsbestimmung des § 9 BAO für rückständige Abgaben einer Kapitalgesellschaft können nicht nur die gesetzlichen Vertreter einer GmbH - Geschäftsführer -, sondern jegliche von einer GmbH Bevollmächtigten - damit auch Prokuristen - dem Grunde nach zur Haftung herangezogen werden.

