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Vertreterhaftung des Prokuristen für Abgabenschulden der Gesellschaft

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiterin: Sabine SadloARD 6969/15/2025 Heft 6969 v. 8.10.2025

BAO: § 9 Abs 1, § 80 Abs 1, § 83 Abs 1

Nach der steuerrechtlichen Ausfallshaftungsbestimmung des § 9 BAO für rückständige Abgaben einer Kapitalgesellschaft können nicht nur die gesetzlichen Vertreter einer GmbH - Geschäftsführer -, sondern jegliche von einer GmbH Bevollmächtigten - damit auch Prokuristen - dem Grunde nach zur Haftung herangezogen werden.

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