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Technische Mängel im Web-ERV sind kein DSGVO-Verstoß

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6968/3/2025 Heft 6968 v. 1.10.2025

Der Verfassungsgerichtshof wies die Beschwerde eines Rechtsanwalts gegen die verpflichtende Nutzung des Web-basierten Elektronischen Rechtsverkehrs (Web-ERV) ab. Beanstandete technische Probleme, wie irreführende Sendebestätigungen oder fehlende Korrekturmöglichkeiten bei der Eingabe, stellen laut VfGH keinen Verstoß gegen Art 5 und Art 25 DSGVO dar. Solche Mängel betreffen nicht die Grundsätze der Datenverarbeitung oder den Schutz personenbezogener Daten, sondern allenfalls Fragen der Wiedereinsetzung. Eine datenschutzrechtliche Rechtsverletzung lag daher nicht vor. (VfGH 12. 8. 2025, DS 1/2025)

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