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KV-Abschluss in der Metallindustrie

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6968/2/2025 Heft 6968 v. 1.10.2025

Bereits in der ersten Verhandlungsrunde haben sich die Sozialpartner auf einen KV-Abschluss für die rund 200.000 Beschäftigten der Metallindustrie für die nächsten beiden Jahre geeinigt. Ab 1. 11. 2025 steigen die KV-Löhne und -Gehälter sowie die Lehrlingseinkommen um 2 % und die Ist-Einkommen um 1,41 %. Die Zulagen steigen um 2 %, die Zulage für Nachtarbeit bzw für die dritte Schicht um 7,54 %. Zusätzlich erhalten die Beschäftigten zwei Kaufkraftsicherungsprämien zu je € 500,- (bei Teilzeit aliquotiert) mit Dezember 2025 und Juli 2026 (zur abgabenrechtlichen Behandlung dieser Prämien siehe die Einschätzung von Kurzböck und Kraft unter www.wikutraining.at/blog/968 bzw www.wikutraining.at/blog/971 und www.vorlagenportal.at , News vom 23. 9. 2025). Anstelle der Kaufkraftsicherungsprämie kann mit Betriebsvereinbarung auch eine Umwandlung in bis zu vier Freizeittage unter Fortzahlung des Entgelts vereinbart werden. Ab 1. 11. 2026 steigen die KV-Löhne und -Gehälter, die Lehrlingseinkommen sowie die Zulagen und Aufwandsentschädigungen um 2,1 %, die Ist-Einkommen um 1,9 %. Die Zulage für Nachtarbeit bzw für die dritte Schicht wird um 7,01 % erhöht. ( Quelle: www.proge.at ; www.metalltechnischeindustrie.at )

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