EStG 1988: § 68 Abs 1 oder Abs 2
§ 4 Abs 6 AZG
Es obliegt dem Arbeitgeber im Rahmen der Lohnverrechnung, auch die an Sonn- und Feiertagen konkret geleisteten Überstunden und die genaue Höhe der für diese Über-
EStG 1988: § 68 Abs 1 oder Abs 2
§ 4 Abs 6 AZG
Es obliegt dem Arbeitgeber im Rahmen der Lohnverrechnung, auch die an Sonn- und Feiertagen konkret geleisteten Überstunden und die genaue Höhe der für diese Über-
