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Novelle von Güterbeförderungsgesetz, Gelegenheitsverkehrs-Gesetz und Kraftfahrliniengesetz - BGBl

In aller KürzeBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6966/1/2025 Heft 6966 v. 17.9.2025

Kleintransporteure im grenzüberschreitenden Verkehr benötigen in Anpassung an die VO (EU) 2020/1055 bereits seit 21. 5. 2022 eine Konzession sowie eine Gemeinschaftslizenz und gegebenenfalls eine Fahrerbescheinigung, weshalb mit BGBl I 2022/18 die erforderlichen Bestimmungen im Güterbeförderungsgesetz 1995 (GütbefG) angepasst wurden. Die nunmehr erforderlichen Änderungen im GütbefG, GelverkG und KflG betreffen im Wesentlichen insbesondere eine Meldepflicht der Unternehmer hinsichtlich der amtlichen Kennzeichen der Mietfahrzeuge, die Erweiterung des Verkehrsunternehmensregisters um die amtlichen Kennzeichen der Fahrzeuge, die Anzahl der beschäftigten Personen und die Risikoeinstufung, die Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Bekanntgabe der Anzahl der beschäftigten Personen durch den Dachverband der Sozialversicherungsträger und der amtlichen Kennzeichen durch den Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs. (BGBl I 2025/41)

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