In dieser zweiteiligen Serie wird erklärt, wann Überstundenarbeit gemäß § 68 Abs 1 und Abs 2 EStG vorliegt, welcher Überstundenteiler bei der Berechnung der steuerfreien Überstundenzuschläge anzusetzen ist, wann Überstundengzuschläge steuerfrei sind und welche Nachweise Finanz- und Prüforgane verlangen. Im Fokus stehen besonders All-in-Verträge, für die trotz Pauschalentgelt eine Steuerbefreiung möglich ist, sofern Grundlohn und echte Mehrarbeit klar ausgewiesen sind. Um das Haftungsrisiko anlässlich einer GPLB zu minimieren, empfiehlt Zankel, die steuerfreien Überstundenzuschlagsregelungen nur dann anzuwenden, wenn im jeweiligen Monat die Überstunden auch tatsächlich geleistet wurden und die Überstundenleistung durch entsprechende Aufzeichnungen nachgewiesen wird. Gibt es keine Aufzeichnungen und können die Überstundenleistungen auch nicht glaubhaft gemacht werden, dann führt dies zu zahlreichen Konsequenzen, wie bspw Lohnsteuer-Nachzahlungen, eventuell zu Strafzuschlägen etc.

