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Bartmann, Geldwerter Vorteil für bisher vernichtete Textilien? SWK 2025, 698

ArtikelrundschauPersonalverrechnungBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6965/20/2025 Heft 6965 v. 10.9.2025

Angesichts des bemerkbaren Klimawandels kommt auf gesetzlicher Ebene immer mehr Bewegung in die Umsetzung von Verboten oder Pönalisierung klimaschädlichen Verhaltens. So ist etwa Teil einer mit 18. 7. 2024 in Kraft getretenen Verordnung zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte, VO (EU) 2024/1781 , ein Verbot der Vernichtung von Textilien, das schrittweise ab 2026 gelten soll. Sofern dabei auch die eigenen Mitarbeiter einbezogen werden, sind jedoch auch steuerliche Aspekte zu beachten. Die Abgabe von Produkten an Mitarbeiter kann einen Vorteil aus dem Dienstverhältnis darstellen, der der Lohnsteuer unterliegt. Auch wenn im Einzelfall und insbesondere vor dem Hintergrund der Interessenlage des Arbeitgebers gute Argumente gegen einen solchen Vorteil vorgebracht werden können, sollte dies angesichts der derzeitigen Rechtslage sorgfältig geprüft und bestenfalls mit dem zuständigen Finanzamt (Auskunft nach § 90 EStG) abgestimmt werden. Für die Zukunft wäre eine Klarstellung durch den Gesetz- bzw Verordnungsgeber wünschenswert.

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