Das mit September 2025 in Kraft tretende Informationsfreiheitsgesetz (IFG, BGBl I 2024/5) regelt den Zugang zu Informationen, über die die öffentliche Hand verfügt. Da der Begriff der öffentlichen Hand iSd IFG auch staatsnahe private Rechtsträger miteinschließt, ist der Anwendungsbereich dieser Verpflichtung nicht zu unterschätzen. Hier wird auf die Grundzüge dieser Neuregelung sowie auf einige für die Praxis wesentliche Auslegungsfragen bzw Anwendungsprobleme eingegangen.

