In ihrem aktuellen Newsletter 8/2025 hat die Österreichische Gesundheitskasse die wichtigsten veränderlichen Werte in der Sozialversicherung für das Jahr 2026 verlautbart. Durch das Budgetbegleitgesetz 2025 wird die Geringfügigkeitsgrenze für das Jahr 2026 nicht aufgewertet, sondern bleibt unverändert auf dem Niveau von 2025 (siehe dazu bereits ARD 6957/10/2025). Vorbehaltlich der offiziellen Kundmachung im BGBl ergeben sich für das Jahr 2026 folgende Werte:

