Im Zusammenhang mit der Verpflichtung von ermächtigten Ausbildungseinrichtungen, auf Antrag an Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaates ohne Absolvierung einer Ausbildung und Ablegung einer Prüfung ein Zeugnis über die Fachkenntnisse iSd Verordnung auszustellen (ua für das Führen von Kranen oder Hubstaplern, Sprengarbeiten), wenn diese Person nachweist, einen entsprechenden Befähigungs- oder Ausbildungsnachweis zu besitzen, der in einem anderen Mitgliedstaat erforderlich ist, um in dessen Hoheitsgebiet die Erlaubnis zur Aufnahme oder Ausübung dieses Berufs zu erhalten, wird der Kreis der Ausbildungseinrichtungen um solche erweitert, an denen eine oder mehrere öffentlich-rechtliche Körperschaften überwiegend beteiligt sind. (BGBl II 2025/183)

