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BFG: Keine Steuerfreiheit der Schmutzzulagen von CNC-Fräsern

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiterin: Sabine SadloARD 6962/11/2025 Heft 6962 v. 13.8.2025

EStG 1988: § 68 Abs 1 und Abs 5

Eine "Schmutzzulage", die Arbeitnehmern im modernen Maschinenbau für das CNC-Fräsen als Prozentsatz vom Grundlohn gewährt wird, unterliegt nicht der begünstigten Besteuerung gemäß § 68 Abs 1 EStG 1988, weil die gesetzlichen Voraussetzungen des § 68 Abs 5 EStG 1988 weder dem Grunde noch der Höhe nach erfüllt sind:

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