vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Regelmäßige Nachtarbeit in jedem Dienst - keine Schwerarbeitszeiten

RechtsprechungSozialversicherungsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6948/10/2025 Heft 6948 v. 7.5.2025

APG: § 4 Abs 4

Schwerarbeitsverordnung: § 1 Abs 1 Z 1

Hat der Portier eines Nachtclubs in allen seinen Diensten zwischen 22 Uhr und 6 Uhr zumindest 6 Stunden gearbeitet, hat er ausschließlich Nachtarbeit geleistet und kommt

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte