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Schwerarbeit - wöchentlicher Wechsel von 2 Nacht- zu 4 Tagdiensten

RechtsprechungSozialversicherungsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6948/11/2025 Heft 6948 v. 7.5.2025

Schwerarbeitsverordnung: § 1 Abs 1 Z 1

OGH 18. 3. 2025, 10 ObS 129/24d

Im vorliegenden Fall war strittig, ob im Fall eines Bäckermeisters und Geschäftsführers im klagsgegenständlichen Zeitraum Schwerarbeitszeiten gemäß § 1 Abs 1 Z 1 SchwerarbeitsV vorlagen. Von seiner täglichen Arbeitszeit entfielen rund 8 Stunden auf handwerkliche Tätigkeiten in der Backstube und 3,5 Stunden auf administrative, organisatorische und Bürotätigkeiten als Geschäftsführer; er arbeitete an 6 Tagen der Woche. Im Wesentlichen bestand ein Rhythmus mit einer immer gleichen Arbeitszeitverteilung (siehe dazu weiter unten).

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