BEinstG: § 3, § 7c, § 7f
OGH 13. 2. 2025, 9 ObA 24/24f
Der Kläger befand sich ab 17. 8. 2022 aufgrund eines Arbeitsunfalls im Krankenstand. Ende September 2022 wurde er zum 15. 12. 2022 gekündigt. Aufgrund der beim Unfall erlittenen Verletzung wurde der Kläger am 19. 1. 2023 operiert. Bei der Nachkontrolle zeigten sich weiterhin bestehende Beschwerden.

