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BUAG-Zuschläge bei Entsendung polnischer Bauarbeiter nach Österreich und Deutschland

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6945/8/2025 Heft 6945 v. 16.4.2025

BUAG: § 21, § 33h, § 33i

OLG Wien 19. 12. 2024, 8 Ra 100/24w

Die Beklagte ist ein Bauunternehmen mit Sitz in Polen, ihre Mitarbeiter sind allesamt polnische Staatsangehörige und als Eisenbieger beschäftigt. Bereits seit zumindest 2018 arbeitet die Beklagte als Subunternehmen der T*** GmbH mit Sitz in Freilassing/Deutschland. Sie fakturierte ihre Leistungen immer nur gegenüber der T*** GmbH, egal in welchem Land die Arbeitnehmer (in Deutschland oder Österreich) faktisch tätig waren.

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