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Berechnungsgrundlage der BUAG-Zuschläge bei Entsendung ausländischer Arbeitnehmer

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6945/9/2025 Heft 6945 v. 16.4.2025

BUAG: § 33h, § 33f

OLG Wien 30. 1. 2025, 9 Ra 93/24y

Das beklagte slowenische Unternehmen mit Sitz in Slowenien entsandte Arbeitnehmer nach Österreich, wo diese Arbeitsleistungen erbrachten, die dem Anwendungsbereich des BUAG unterliegen. Die klagende Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) errechnete für den Zeitraum März 2021 bis Dezember 2021 die nach dem BUAG fälligen Zuschläge, und zwar auf der Basis der von der beklagten Partei erstatteten ZKO-Meldungen ergänzt um Nachverrechnungen von Zuschlägen in der Höhe von € 49.244,37 aufgrund von Berichtigungsanzeigen, zu denen andere Arbeitszeiten als von der beklagten Partei gemeldet bekannt gegeben wurden bzw sich aus Baustellenkontrollen ergaben.

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