HVertrG: § 22 Abs 2 Z 3, § 24
Einem Handelsvertreter steht es im Rahmen der Privatautonomie frei, sich entweder für eine ihm angebotene Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unter geänderten Bedingungen zu entscheiden oder nicht - er darf die Zustimmung zu einer Vertragsänderung, ohne damit den Ausgleichsanspruch zu verlieren, selbst dann verweigern,

