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Feststellung von Schwerarbeitszeiten bei körperlicher Schwerarbeit - Nachweispflicht des Versicherten

RechtsprechungSozialversicherungsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6938/11/2025 Heft 6938 v. 26.2.2025

APG: § 4 Abs 4

Schwerarbeitsverordnung: § 1 Abs 1 Z 4, § 5

Begehrt eine versicherte Person vom Pensionsversicherungsträger die Feststellung von Schwerarbeitszeiten durch schwere körperliche Arbeit iSv § 1 Abs 1 Z 4 Schwerarbeitsverordnung, hat sie den Nachweis zu erbringen, die von § 1 Abs 1 Z 4 SchwerarbeitsV geforderte Mindestanzahl von Arbeitskilokalorien an jeweils 15 Tagen des Kalendermonats verbraucht zu haben. Auch wenn der Dienstgeber eine entsprechende Schwerarbeitsmeldung nach § 5 SchwerarbeitsV abgegeben hat, kommt es zu keiner Beweiserleichterung in Form eines Anscheinsbeweises; eine solche Beweiserleichterung lässt sich weder dem Gesetz noch der SchwerarbeitsV entnehmen.

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