AlVG: § 33 Abs 4
VO (EG) 883/2004 : Art 64 Abs 2
Hält sich ein Arbeitsloser während des Bezugs von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung im Ausland auf, behält er für einen gewissen Zeitraum unter bestimmten Voraussetzungen seinen Leistungsanspruch. Kommt es noch während des Auslandsaufenthalts zur Einstellung des Arbeitslosengeldbezugs wegen Erschöpfung der Anspruchsdauer gemäß § 18 Abs 1 zweiter Satz AlVG, hat er trotz einer verspäteten Rückkehr aus dem Ausland nach Ablauf der vom AMS gesetzten Frist - wofür Art 64 Abs 2

