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Entlassung wegen Verlusts einer für die Tätigkeit erforderlichen behördlichen Berechtigung

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6931/9/2025 Heft 6931 v. 10.1.2025

GewO 1859: § 82 lit b

OGH 23. 10. 2024, 9 ObA 61/24x

Nach § 82 lit b GewO 1859 kann ein Arbeiter entlassen werden, wenn er "zu der mit ihm vereinbarten Arbeit unfähig befunden wird". Bei einem Arbeitnehmer, der für seine Tätigkeit eine be

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