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Streit über die Rückzahlung eines Darlehens zwischen Arbeitnehmern - keine Zuständigkeit des ASG

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6928/8/2024 Heft 6928 v. 11.12.2024

ASGG: § 50 Abs 1 Z 3

OGH 24. 10. 2024, 8 ObA 49/24z

Der Begriff der Arbeitsrechtssachen gemäß § 50 Abs 1 ASGG ist nach herrschender Ansicht weit auszulegen. Maßgeblich für die Beurteilung ist der in der Klagserzählung behauptete Anspruch, dessen Wahrheit und Richtigkeit für den Zweck der Zuständigkeitsprüfung vorerst zu unterstellen ist.

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