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Mangelnde Sicherung einer bereits teilweise demolierten Treppe

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6928/7/2024 Heft 6928 v. 11.12.2024

BauV: § 6 Abs 1

VwGH 17. 9. 2024, Ra 2024/02/0192

Gemäß § 6 Abs 1 Bauarbeiterschutzverordnung (BauV) sind Arbeitsplätze und die Zugänge zu diesen sowie sonstige Verkehrswege im Bereich einer Baustelle ordnungsgemäß anzulegen und in einem solchen Zustand zu erhalten.

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