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Bemessung des Schadenersatzes bei Entgeltdiskriminierung

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6922/6/2024 Heft 6922 v. 30.10.2024

GlBG: § 12 Abs 2 und Abs 14

OLG Wien 27. 6. 2024, 7 Ra 49/24p

Im vorliegenden Fall sah es das Erstgericht für erwiesen an, dass der Klägerin die Glaubhaftmachung einer geschlechtsbezogenen Entgeltdiskriminierung gelungen ist. Sachliche Gründe dafür, dass der männliche Kollege S*** im Vergleich zur Klägerin von Beginn an höher entlohnt wurde, konnten nicht festgestellt werden, weshalb der Klägerin gemäß § 12 Abs 2 GlBG für den geltend gemachten Diskriminierungszeitraum von 4 Monaten (von Beginn des Dienstverhältnisses bis zu einer entsprechenden Gehaltserhöhung) die daraus resultierende Entgeltdifferenz iHv € 6.578,23 (rechtskräftig) zugesprochen wurde. Strittig war im Berufungsverfahren nur noch, ob das Erstgericht die Höhe der der Klägerin ebenso zugesprochenen Entschädigung für die erlittene persönliche Beeinträchtigung mit € 1.500,- angemessen bemessen hat (von der Klägerin wurden € 3.000,- eingeklagt). Dies wurde nun vom OLG Wien bestätigt:

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