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EuGH: Unterschiedlich hohe Taggelder für Piloten und das Kabinenpersonal zulässig

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6922/7/2024 Heft 6922 v. 30.10.2024

RL 2006/54/EG : Art 2 Abs 1, Art 4, Art 14 Abs 1

EuGH 4. 10. 2024, C-314/23, Air Nostrum

In dem spanischen Ausgangsfall erhalten sowohl die Piloten als auch die Mitarbeiter des Boden- und Kabinenpersonals der beklagten Fluggesellschaft auf Grundlage des jeweils anwendbaren Tarifvertrags Taggelder, die - mit Ausnahme der für Unterkunft und Beförderung entstandenen Auslagen - die Kosten decken, die den Arbeitnehmern bei ihren Dienstreisen entstehen. Dabei sind die im Tarifvertrag für das Boden- und Kabinenpersonal vorgesehenen Taggelder - für die gleichen Auslagen - erheblich niedriger als die im Tarifvertrag für die Piloten vorgesehenen. Da die überwältigende Mehrheit des Kabinenpersonals Frauen sind (vorgelegte Studien sprechen von 94 %), während die Mehrheit der Piloten (laut den Studien 93,71 %) Männer sind, stellte sich beim spanischen Gerichtshof die Frage, ob darin eine unionsrechtswidrige, nach Art 14 Abs 1 Buchst c der Richtlinie 2006/54/EG verbotene mittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts bei den Arbeitsbedingungen zu sehen ist. Dies wurde vom EuGH verneint:

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