ABGB: § 1151
OLG Wien 15. 5. 2024, 10 Ra 114/23t
Mit dem im Frühjahr 2020 gegründeten Bauunternehmen (der nunmehrigen Gemeinschuldnerin) wurde bezweckt, Kunden ein komplettes Paket an Professionisten im Baubereich anzubieten. A***, der für das Unternehmen bevollmächtigt war, Personal einzustellen, fragte den Kläger, von dem er wusste, dass er

