Der Beitrag beinhaltet einen rechnerischen Vergleich der Regelungen des § 3 Abs 1 Z 15 lit b EStG und des § 67a EStG unter der Annahme einer alternativen Anwendbarkeit und leitet daraus Vorteilhaftigkeitsüberlegungen in Bezug auf die steuerlichen Begünstigungen unter Außerachtlassung einer Barwertbetrachtung ab. Die Autorinnnen kommen nach ausführlicher Analyse zu dem Ergebnis, dass für Arbeitnehmer, deren Grenzsteuersatz 50 % nicht erreicht, das Modell des § 67a EStG weniger attraktiv erscheint. Daher sollte das Modell des Freibetrags gemäß § 3 Abs 1 Z 15 lit b EStG nachjustiert und in den Anwendungsvoraussetzungen geöffnet werden. Auch die Behaltefristen der beiden Modellvarianten sollten vereinheitlicht werden.

