Seit einiger Zeit rücken in der arbeitsrechtlichen Entgeltgestaltung und der Diskussion ihrer Folgen Begriffe wie "Bezugsumwandlung" und "Gehaltsumwandlung" wieder verstärkt in den Vordergrund. Aufgrund von Klarstellungen im Zusammenhang mit der E-Mobilität und diesbezüglichen begünstigten Sachbezügen wird das Thema der Bezugsumwandlung neuerlich einer Auseinandersetzung aus arbeits-, sozialrechtlicher sowie lohnsteuerlicher Betrachtung unterzogen. Nach ausführlicher Auseinandersetzung mit der Thematik kommt Lexer zu dem Schluss, dass Bezugsumwandlungen pro futuro aus arbeitsrechtlicher Sicht jedenfalls immer dann zulässig sind, soweit die zwingenden Mindestentgelte nicht unterschritten werden. Derartige Vereinbarungen müssten sich - dem Anspruchsprinzip folgend - konsequenterweise auch auf die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung auswirken. Die derzeit bestehende Verwaltungspraxis der ÖGK könne nicht überzeugen. Danach werden - im Gegensatz zur Finanzverwaltung - Bezugsumwandlungen grundsätzlich nicht anerkannt, mit der Folge, dass Bezugsumwandlungen regelmäßig als Einkommensverwendungen bewertet werden und damit der Beitragspflicht zu unterziehen sind. Aus Gründen der Rechtssicherheit wäre eine Anpassung seitens des Gesetzgebers wünschenswert.

