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Zöchling, Die Rolle des Betriebsrates im Bewerbungsverfahren, PVP 2024/20

ArtikelrundschauPersonalverrechnungBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6905/23/2024 Heft 6905 v. 26.6.2024

In Teil 5 dieser mehrteiligen Serie über das Bewerbungsverfahren wird die Rolle des Betriebsrates im Bewerbungsverfahren näher beleuchtet. Die Belegschaftsvertretung hat vor allem eine Kontrollfunktion, die - abhängig von der Phase des Bewerbungsverfahrens - unterschiedlich stark ausgeprägt ist. Auch wenn es sinnvoll sein kann, BR-Mitglieder zu Bewerbungsgesprächen beizuziehen, hat der Betriebsrat weder ein Teilnahmerecht an einem Bewerbungsgespräch noch ein Vetorecht bei Einstellungen. Auch ein Einsichtsrecht in Bewerbungsunterlagen sieht die österreichische Rechtsordnung nicht vor. Der Betriebsinhaber hat den Betriebsrat aber über den künftigen Bedarf an Dienstnehmern und die damit geplanten personellen Maßnahmen, einschließlich Neuaufnahmen, rechtzeitig zu unterrichten. Ebenso kann der Betriebsrat Informationen vom oder Beratungen mit dem Arbeitgeber über eine konkrete Einstellung verlangen. Weitergehende Mitwirkungsrechte können sich durch den Einsatz algorithmischer KI-Systeme im Bewerbungsprozess ergeben.

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