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Entwendung von Alkoholika aus Bestand des Arbeitgebers - Entlassung

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6905/6/2024 Heft 6905 v. 26.6.2024

GewO 1859: § 82 lit d

StGB: § 141

Entwendet ein Arbeiter mehrere Flaschen an alkoholischen Getränken aus dem Bestand seines Arbeitgebers, um sich daran unrechtmäßig zu bereichern, in dem er sie mit einem Arbeitskollegen in seiner Freizeit konsumiert, ist der gerichtlich strafbare Tatbestand der Entwendung gemäß § 141 StGB erfüllt und rechtfertigt dieses Verhalten den Arbeitgeber zur Entlassung des Arbeitnehmers nach § 82 lit d GewO 1859.

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