Um eine faire Arbeitsmobilität innerhalb des EU-Raums zu gewährleisten und die Rechte entsandter Arbeitnehmer im Ausland zu wahren, hat die EU drei wesentliche Richtlinien zum Thema Entsendung verabschiedet, welche von Österreich im Rahmen des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes (AVRAG), des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes (AÜG) sowie des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes (LSD-BG) umgesetzt wurden. Die Umsetzung der jüngsten EU-Transparenzrichtlinie 2019/1152 bringt dabei erneut zusätzliche Dokumentationserfordernisse für den Bereich des grenzüberschreitenden Personaleinsatzes mit sich und erfordert eine Adaptierung künftiger Auslandsdienstzettel (Entsendevereinbarungen).

